Download
- Stand Mai 2018 -
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- & REISEBEDINGUNGEN
Adobe Acrobat Dokument 108.1 KB

Kautionsversicherung für Reiseveranstalter (Sicherungsscheine):

  • R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:

  • AXA Versicherung AG, Köln

Allgemeine Geschäfts- & Reisebedingungen - Stand Mai 2018

 

An dieser Stelle möchten wir Sie über unsere Geschäfts- und Reisebedingungen informieren, die die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651 a ff. BGB ergänzen und Bestandteil des zwischen Ihnen ("Reisekunde") und uns ("Asia for 2") geschlossenen Reisevertrages sind. Diese Bedingungen gelten für alle Pauschalreiseverträge zwischen Ihnen und Asia for 2, auf welche die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB über den Reisevertrag direkt Anwendung finden.

 

Abweichungen (z. B. in Bezug auf Rücktrittkosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Diese Reisebedingungen finden keine Anwendung für lediglich durch Asia for 2 vermittelte Leistungen wie die Vermittlung von Mietwagen, Eintrittskarten, Nur Flug oder Bahn oder Hotel oder Bus oder Schifffahrtsangebote. Diesbezüglich gelten die jeweiligen Bestimmungen der vermittelten Leistungsträger.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die Gesetzeslage zum Reisevertragsrecht ab 1. Juli 2018 ändert. Für Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden, gelten teilweise geänderte Klauseln in den Reisebedingungen, hierauf weisen wir jeweils extra hin. Die gesetzlichen Regelungen über Pauschalreisen finden Sie für Reiseverträge, die bis zum 1. Juli 2018 abgeschlossen werden, insbesondere in den §§ 651 a-m BGB (Fassung bis 1. Juli 2018) bzw. für Reiseverträge, die nach dem 1. Juli 2018 abgeschlossen werden, in §§ 651 a-y BGB (Fassung ab 1. Juli 2018).

 

Eine faire Vertragsbeziehung und umfangreiche Informationen an unsere Reisekunden sind uns wichtig. Bitte lesen Sie die Bedingungen in Ruhe durch. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Beantwortung zur Verfügung.